Abseits der großen Asphaltplätze
Idylle finden, Kunstmuseen besuchen und fränkische Gastfreundschaft erleben. Finden Sie neue Lieblingsplätze und erobern Sie unsere Region. Verbringen Sie entlang des Mainufers entspannte Tage mit Ihrem Wohnmobil.
Frühstücken Sie auf blühenden Wiesen und lernen sie unsere fränkischen Delikatessen kennen. In Nähe von Naturschutzgebieten beobachten Sie seltene Vögel. Und um die Ecke warten alle Annehmlichkeiten des modernen Lebens.
Parken und Übernachten | Das kleine Wohnmobil 1x1
Nur aufs Ziel zu sehen, verdirbt die Lust am Reisen.
[Friedrich Rückert | 1788 - 1866]
Stvo sagt wo's langgeht
Wo dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil parken?
Die gute Anwort: Überall da, wo es die Straßenverkehrsordnung - kurz StVO nicht verbietet.
Somit können Sie überall parken, außer:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
- vor Grundstücksein- und ausfahrten und ggfs. gegenüber derselbigen bei schmalen Fahrbahnen
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
- vor Bordsteinabsenkungen
7,5 Tonnen und schwerer
Ihr Wohnmobil ist auf über 7,5 Tonnen zugelassen?
Die StVO sagt, dass Sie von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken dürfen in:
- reinen und allgemeinen Wohngebieten
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen
- in Kurgebieten
- in Klinikgebieten
Auf Gehwegen dürfen nur Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen parken. Ausnahme: Das blaue Parkenschild mit weißem Wohnmobilschild darunter, erlaubt das Parken für alle Reisemobile an dieser Stelle.
Camper-Faustregel: Was nicht in der Straßenverkehrsordnung verboten ist, ist erlaubt!
Parken mit Übernachtung
Parken, um zu Übernachten ist nicht dasselbe wie Campieren. Wenn man im Wohnmobil außerhalb von Stellplätzen übernachtet, gelten hier die Regeln der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit:
- eine Nacht im Fahrzeug ist erlaubt
- Aufstellen von Campingmöbeln und Ausfahren der Markise ist nicht erlaubt.
- gilt auf Gehwegen auch nur bis 2,8 Tonnen
- allgemeine Park- und Halteverbote müssen berücksichtigt werden
Hier finden Sie einige Anlaufstellen, um Ihre Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen.