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10 Tipps wie Sie ein toller Gastgeber werden

Das A und O

Angebot und Organisation  sind das A und O eines jeden Betriebs.

Dazu kommen noch Servicequalität, digitale Sichtbarkeit und Sie müssen immer gut informiert sein.

Hier sind unsere hilfreichen Tipps und Tricks, die am Anfang einer jeden Vermietung stehen sollten:

  • mit den Augen des Gastes sehen
  • eine gute Preisstruktur
  • Service-Qualität
  • digitale Sichtbarkeit
  • immer gut informiert sein
  • Top-Hygiene
  • Zusammenarbeit mit Partnern

Fragen über Fragen

Es gibt so viele Fragen, die Sie von Anfang an klären müssen:

Wie findet der Gast überhaupt meinen Betrieb?

Wie kann ich online buchbar werden?

Mit welchen Maßnahmen kann ich richtig gute Servicequalität bieten und damit den Kunden binden?

Klären Sie jede Unsicherheit und jedes "Weiß-nicht" oder "Schau'mer mal" vorher ab, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wir haben die Lösungen

Stellen Sie sich Ihre grundsätzlichen Fragen zusammen.

Am besten überlegen Sie, was Ihnen persönlich wichtig ist, wenn Sie in den Urlaub fahren und Gast sind.

Was möchten Sie wissen, wenn Sie in den Urlaub fahren? Was möchten Sie als Urlaubsgast geregelt haben? Was ist Ihnen wichtig? Was ist notwendig?

Nutzen Sie unsere Empfehlungen als Anregung und Anreiz Ihr Bestes zu geben. Dann sollte einer erfolgreichen Vermietung nichts mehr im Wege stehen!

Sorgfältige Planung ist das A und O

Setzen Sie sich Ziele!

Dabei dürfen Sie gerne einen Budgetplan aufstellen, der die wichtigsten Faktoren für Ihr Geschäft beinhaltet:

  • Umbau- und Einrichtungskosten
  • Art des Angebots
  • angestrebter Umsatz
  • monatliche und jährliche Nebenkosten
  • Reparaturreserven
  • Zeitpunkt, ab dem Gewinn gemacht werden soll

Tauschen Sie den Blickwinkel

Betrachten Sie Ihre Unterkunft mit den Augen Ihrer Gäste!

Es sollte nicht die ehemalige Wohnung der Oma sein. Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie selbst als Gast so willkommen geheißen werden möchten?

Das erwartet ein Gast von einer Übernachtung:

  • eine schöne Atmosphäre
  • eine stimmige Einrichtung
  • aufgeräumte und nicht zu vollgestellte Räumlichkeiten

Tipp

Um was geht es?

Es geht um „Gastfreundlichkeit“ und darum, in guter und sehr guter Erinnerung zu bleiben.

Der Aufenthalt soll zu etwas Besonderem werden. Dafür müssen Sie auch etwas Besonderes leisten.

Dieser sogenannte Überraschungservice kann schon mit Kleinigkeiten beim Kunden erreicht werden:

  • Kreative Ideen
  • Blick für Praktisches
  • alles, was Ihrem Gast hilft

Zahlreiche Tipps für Erstvermieter finden Sie hier beim DTV.externer Link

Preisstruktur definieren

Machen Sie sich vorher Gedanken zur Preisgestaltung und dem Mindestaufenthalt bei einer Ferienwohnung. Recherchieren Sie bei der Konkurrenz wie das Preisgefüge der Region ist.

Mit diesem Wissen gelingt es Ihnen eine Mischkalkulation festzulegen.

Beachten Sie dabei vor allem die Endpreisangabenverordnung, um Abmahnungen zu vermeiden!

Hier finden Sie näher Informationen über den DTV - dem Deutschen Tourismusverband.externer Link

Endpreisangabenverordnung

Bei der Auszeichnung von Zimmerpreisen in der Werbung oder in Angeboten ist grundsätzlich der Endpreis anzugeben. Endpreise sind Preise, die der Gast einschließlich aller Preisbestandteile und der Umsatzsteuer zu zahlen hat.

Obligatorische Preisbestandteile die der Gast in jedem Fall bezahlen muss, dürfen nicht gesondert ausgewiesen werden:

  • Kosten der Endreinigung
  • Entgelt für Bettwäsche
  • pauschale Beträge für Strom, Wasser, Kaminholz usw.

Nur wenn Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Telefon) nach tatsächlichem Verbrauch mit Messeinheiten erfasst werden, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

Endreinigungskosten​​​​

Extra ausweisen oder nicht?

Insbesondere gilt eine Endpreisangabenpflicht bei Ferienwohnungen.

Wenn die Endreinigungskosten vom Gast in jedem Fall bezahlt werden muss, darf sie nicht gesondert ausgewiesen werden, sondern muss im Preis enthalten sein. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.

Nur wenn dem Gast in drucktechnisch deutlicher Form freigestellt wird, die Endreinigung selbst durchzuführen oder als optionale Leistung hinzu zu buchen, darf das Entgelt hierfür gesondert ausgewiesen werden.

Dieser Hinweis darf keinesfalls in einer Fußnote oder einer „Sternchen-Anmerkung“ versteckt werden.

Gut informiert sein

Informieren Sie sich gut über gefordete Richtlinien und Bestimmungen.

Beschäftigen Sie sich ausführlich mit den rechtlichen und auch steuerrechtlichen Anforderungen. Lassen Sie sich gegebenenfalls umfassend von Spezialisten beraten.

Wichtige Themen über die Sie Bescheid wissen müssen:

  • GEMA
  • Informationspflichten
  • Hygienevorschriften
  • Gewerbeanmeldung
  • Umsatzbesteuerung
  • Kleinunternehmertum

Für Betreiber von Ferienwohnungen kann der folgende Link wichtige rechtliche Informationen geben.externer Link

6 Brauche ich AGB's?

Ja, bitte! Machen Sie sich unbedingt die Mühe und legen Sie von Anfang an eigene Buchungsbedingungen fest. So vermeiden Sie böse Überraschungen.

Regeln Sie mit Ihren AGB's die Anzahlungen und Stornierungen für Ihren Betrieb.

Welche Fragen Sie noch klären müssen:

  • Wie gelingt der Zahlungsverkehr aus dem Ausland?
  • Was sollte ich darüber hinaus mit dem Gast vor Ort vereinbaren?
  • Darf der Gast das WLAN nutzen?
  • Sollten Sie über Ihren Internetanbieter eine Art Gastzugang anlegen und den Gast eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen lassen?

Meldescheine, Pflichten und Co.

Kommunizieren Sie klar aber freundlich mit Ihrem Gast, dass Sie Informationspflichten erfüllen müssen. 

Meldescheine müssen von JEDEM Gast IMMER ausgefüllt werden.

Hier finden Sie Informationen rund um den Meldeschein.externer Link

Bitte beachten Sie das Bayerisches Meldegesetz!externer Link​​​​​

Hier geht's zur Mustervorlage von Meldescheinen in Bayern.externer Link

Außerdem bestehen bestimmte Aufbewahrungspflichten Ihrer Unterlagen.

Mehr über das Thema  Informationspflichten und weiterführende Grundinformationen finden Sie hier.externer Link

Modern, Digital, Sichtbar

Was nutzt das beste Angebot, wenn keiner von dem Angebot weiß?

Präsentieren Sie Ihren Betrieb modern und in den modernen Vertriebskanälen. So finden Sie alle Gäste, die sie finden wollen.

Sie müssen up to date sein. Gestalten Sie Ihre Website modern, dann haben Sie schon die halbe Miete.

Nutzen Sie ansprechende, qualitativ hochwertige Bilder, denn diese sagen mehr als taused Worte.

Finden Sie die richtige Mischung aus Bildern und wichtigen Informationen.

Verlinken Sie auf weitere touristische Partner, wie uns als Tourist-Information. So stellen Sie für Ihren Gast wichtige weiterführende Informationen bereit.

Website für Gastgeber

Viele große Provider bieten im niedrigen zweistellingen Bereich Homepages nach Setzkastenprinzip an.

Auf diese Punkte müssen Sie achten, wenn Sie eine eigene Homepage einrichten:

  • SSL-Zertifikat zur Verschlüsselung (https:// statt http://)
  • Impressum und Datenschutz müssen getrennt auf der Homepage eingerichtet sein

Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung DSGVO um teure Abmahnungen zu vermeiden!


Unser Linktipp:
Kostenfreie Mustererklärungen und viele Tipps rund um Ihre Pflichten zum Datenschutz laut DSGVO finden Sie hier verständlich und anwenderfreundlich präsentiert.externer Link

Online buchbar sein

Nutzen Sie die Möglichkeit, direkt über Ihre Homepage online gebucht zu werden.

Seit dem Jahr 2017 sind wir Partner der Online Buchung Service GmbH und bieten unseren Gastgebern die Möglichkeit, auf verschiedenen Portalen mit nur einem Vertrag und einem Channelmanager online buchbar zu sein auf:

  • Booking.com
  • HRS holidays
  • BestFewo.de
  • FeWo-direkt
  • Expedia
  • e-domizil
  • hometogo
  • casamundo
  • Schmetterling
  • airbnb

Kontaktieren Sie uns

Vertrag für Online-Buchung über OBS

Auftrag für eigene Website

Zusammen stärker sein

Wir sind da, um Sie zu unterstützen.

Unser Vorschlag:

Werden wir Partner! 
 

Nutzen Sie unsere Angebote über Schweinfurt 360°, über die Gemeinden und Allianzen und über unsere touristischen Verbände.

Mit dabei im Gastgeberverzeichnis

Gegen einen kleinen Jahresbeitrag können Sie sich in unser Verzeichniss in gedruckter Form sowie im Online-Serviceteil „Unterkünfte von A-Z“ auf unserer Homepage eintragen lassen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte für die nächste Saison bei bettina.beuerlein@schweinfurt360.de

Sollten Sie über unser Gastgeberportal online buchbar sein, kostet Ihnen dieser Service nichts.

10 Newsletter Schweinfurt 360

Wir informieren Sie gerne über weitere Projekte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit uns und anderen regionalen Partnern.

Über unseren Newsletter für Gastgeber werden Sie regelmäßig informiert über:

  • Neuigkeiten aus der Übernachtungsbranche
  • Aktuellen Projekten des Tourismus-Zweckvebandes
  • wichtigen touristischen Themen

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