Parken und Übernachten: Das kleine Wohnmobil-Einmaleins

Wo darf man als Camper übernachten, wenn kein Stellplatz weit und breit zu finden ist? Wie lange darf ich dort bleiben? Und wo darf ich überall mein Wohnmobil abstellen?

​​​Die Stvo sagt wo's langgeht

Wo dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil parken?

Die gute Anwort: Überall da, wo es die Straßenverkehrsordnung - kurz StVO nicht verbietet.

Somit können Sie überall parken, außer:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • vor Grundstücksein- und ausfahrten und ggfs. gegenüber derselbigen bei schmalen Fahrbahnen
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • vor Bordsteinabsenkungen

Hier finden Sie die StVO in voller Längeexterner Link

7,5 Tonnen und mehr

Ihr Wohnmobil ist auf über 7,5 Tonnen zugelassen?

Die StVO sagt, dass Sie von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken dürfen in:

  • reinen und allgemeinen Wohngebieten
  • in Sondergebieten, die der Erholung dienen
  • in Kurgebieten
  • in Klinikgebieten

Auf Gehwegen dürfen nur Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen parken. Ausnahme: Das blaue Parkenschild mit weißem Wohnmobilschild darunter, erlaubt das Parken für alle Reisemobile an dieser Stelle.

Camper-Faustregel: ​​​​Was nicht in der Straßenverkehrsordnung verboten ist, ist erlaubt!

Parken mit Übernachtung

Parken, um zu Übernachten ist nicht dasselbe wie Campieren. Wenn man im Wohnmobil außerhalb von Stellplätzen  übernachtet, gelten hier die Regeln der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit:

  • eine Nacht im Fahrzeug ist erlaubt
  • Aufstellen von Campingmöbeln und Ausfahren der Markise ist nicht erlaubt.
  • gilt auf Gehwegen auch nur bis 2,8 Tonnen
  • allgemeine Park- und Halteverbote müssen berücksichtigt werden

Hier finden Sie einige Anlaufstellen, um Ihre Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen.


„Nur aufs Ziel zu sehen, verdirbt die Lust am Reisen.“

Weltpoet Friedrich Rückert

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